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Sportverein und Schule

 
Ihr wollt an einer Schule eine AG oder ein ähnliches Angebot geben?

Die Stadt Marburg bietet hierzu ein Förderprogramm an. Für die Umsetzung sind im Vorfeld ein paar Formalien notwendig.
Auf dieser Seite versuchen wir euch den Antrag und die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen.

  • Welche Einrichtung nimmt an dem Programm teil?
    Teilnahmeberechtigt sind alle Schulen und Kindertagesstätten in Marburg. Wenn du ein Angebot machen möchtest, wende dich deshalb als Erstes an die Einrichtung, um zu erfahren, ob es freie Kapazitäten gibt.
  • Wie melde ich ein Angebot an?
    Wenn du eine Schule oder KiTa gefunden hast, füllst du das Formular „Kooperationsvertrag abschließen“ aus. Weiterhin benötigst du einen Übungsleitervertrag mit dem VfL. Diesen findest du ebenfalls am Anfang dieser Seite. Antragstellungen sind möglich zum: 28.05. und 01.11. des Jahres für das kommende Schul-/Halbjahr Wenn alle Informationen vorliegen, wird der Vertrag vom Vorstand des VfL zur Unterschrift an alle Beteiligten verschickt.
  • Ich habe eine AG von jemand anderes übernommen. Was muss ich tun?
    Der Ablauf ist im Grunde der gleiche, als wenn du ein neues Angebot anmeldest. Du musst mit der Einrichtung einen Kooperationsvertrag und mit dem VfL einen Übungleitervertrag schließen. Die Stunden kannst du dann über das Formular Übungsstunden abrechnen. Bitte beachte, dass die ein anderes Formular ist als wenn du im Verein eine Übungsgruppe leitest.
  • Die Anmeldefrist ist verstrichen, kann ich trotzdem einen Kooperationsvertrag abschließen?
    Ja. In der Regel werden Verträge auch noch deutlich nach der offiziellen Deadline genehmigt.
  • Wie wird die ÜL-Stunde vergütet?
    Das Angebot wird in der Regel in Einheiten abgerechnet. Eine Einheit umfasst 90 min und wird mit 30 € Aufwandsentschädigung vergütet (entspricht 20€/h). In besonderen Fällen wie z.B. einem erhöhten Betreuungsbedarf oder einer ungewöhnlich großen Gruppe können auch 35 € (23,33€/h) angesetzt werden. Dies muss aber im Vorfeld im Kooperationsvertrag von der Stadt genehmigt werden.
  • Wie reiche ich Übungsstunden Abrechnungen ein?
    Hierzu füllst du einmal zum Ende des Quartals (Q1=Jan-Mär; Q2=Apr-Jun, Q3=Jul-Sep, Q4=Okt-Dez) das Formular ÜS-Abrechnung Schule und Verein aus, welches du auf dieser Seite findest. Abrechnungen für das jeweilige Kalenderjahr müssen bis zum Jahresende desselben Jahres erfolgen.
  • Was ist, wenn die Schule keine E-Mail hat oder Anträge nicht digital genehmigen möchte?
    Wenn die Schule den Antrag nicht digital verarbeiten kann, muss der Prozess komplett manuell abgewickelt werden. Eine automatische Erstattung ist dann nicht möglich. Du musst die Erstattung dann manuell anstoßen. Dafür gehst du wie folgt vor: Schließe dieses Formular mit „Absenden“ ab. Du erhältst eine Bestätigungsmail mit 2 PDFs im Anhang Drucke das PDF "ÜS-Genehmigung" aus und lege es der Schule zur Unterschrift vor. Scanne das abgezeichnete Dokument und schicke es an: sport@marburg-stadt.de Schicke das 2. PDF "ÜS-Abrechnung" mit dem Hinweis, dass die ÜS genehmigt an die Stadt versandt wurden, an kasse@vfl1860marburg.de.
  • Was die Stadt auf ihrer Webseite schreibt:
    Hier geht's zur städtischen ->Webseite Zukunftsfähige Sportvereine brauchen eine starke Organisation und verlässliche Partner in der örtlichen Sportpolitik. Moderne (Ganztags-) Schulen und Kindertageseinrichtungen brauchen qualifizierte Sportvereine und Kooperationspartner, denn der Schulsport bietet viele Gelegenheiten zum sozialen Lernen. Einhalten von sozialen Regeln, Achtung von Mit- und Gegenspielern, kooperatives Handeln und Fairness stellen grundlegende Werte und Verhaltensmuster dar, die im Fach "Sport", dem einzigen Bewegungsfach an den Schulen, vermittelt werden. Es ist unbestritten und durch wissenschaftliche Veröffentlichungen belegt, dass sich angeleitete Bewegungsaktivitäten mit großer Nachhaltigkeit im positiven Sinn entwicklungsfördernd auswirken und den Grundstein für die persönliche Einstellung und Entwicklung zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil legen. Das Landesprogramm "Schule und Verein" bildet gegenwärtig mit dem städtischen Förderprogramm "Lokale Bildungsplanung - SportVerein und Schule" ein hervorragenden Ansatz, den es auszubauen gilt. Dieses Angebot richtet sich an alle Marburger Schulen und will die Qualität des Schulsportunterrichtes verbessern helfen. Es geht hierbei vorrangig um die Schaffung von besonders qualifizierten, bewegungsorientierten Angeboten im Mannschaftssport für Jungen und Mädchen, die im obligatorischen Schulsportunterricht nicht enthalten sind. Daher sollte von der Möglichkeit vermehrt Arbeitsgruppen (AG´s) im Schulbereich zu bilden, Gebrauch gemacht werden, die dann von erfahrenen und lizenzierten Trainern/Trainerinnen geleitet werden. Die Förderung der Kontakte zwischen den Leistungsträgerinnen und -trägern in den Vereinen und den Schülerinnen und Schülern aus den jeweiligen Schulen wird angestrebt. Antragsverfahren auf Zuwendungen für eine Kooperation von SportVerein und Schule Konzept des Vereins für Kooperationen mit Schulen muss vorhanden sein und dem Fachdienst Sport der Stadt Marburg vorgelegt werden. Projektbeschreibung zwischen Schule und Sportverein erarbeiten. Antrag auf Zuwendungen für das Projekt/Kooperationsvorhaben stellen. Projektbeschreibung und Antrag beim FD Sport bis zum 28.05.d.J. und/oder zum 1.11. d.J. für das jeweils folgende Schulhalbjahr einreichen. Nach Zuwendungsbescheid durch die Stadt Marburg kann die Kooperation durchgeführt werden. Die mit dem Zuwendungsbescheid übersandten Unterlagen sind zu beachten. Nach Beendigung der Kooperation ist die Projektauswertung mit dem Verwendungs-nachweis jeweils bis zum 30.10. d.J. und zum 30. 04 d.J. beim Fachdienst Sport und dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Marburg vorzulegen.
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